Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Anbieterin und ihren Kunden über Design-, Branding-, Logo-, Kreativ-, Beratungs- sowie Webdesign- und Website-Umsetzungsleistungen, insbesondere Brand Design Packages, Logoentwicklungen, visuelle Identitäten, Moodboards, Markenelemente, Designkonzepte, Website-Konzepte, Webflow-Umsetzungen und vergleichbare Leistungen.

(2) Diese Bedingungen gelten ergänzend zu individuellen Angeboten, Projektbeschreibungen und Vereinbarungen. Im Fall von Widersrüchen gehen individuelle Vereinbarungen vor.

(3) Die AGB werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn der Kunde vor Vertragsschluss die Möglichkeit hat, von ihnen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Anbieterin der Auftragserteilung nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Präsentationen, Projektbeschreibungen, Preisangaben und sonstige Informationen der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einngebot der Anbieterin in Textform annimmt oder die Anbieterin einen Auftrag des Kunden ausdrücklich bestätigt.

(3) Die Annahme kann insbesondere per E-Mail erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Anbieterin die im Angebot beschriebenen Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Marktwirkung oder einen bestimmten Umsatz.

(3) Kreative Leistungen sind stets mit einem gestalterischen Spielraum verbunden. Subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistungsbeschreibung eingehalten wurde.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Leistung bei Webdesign-Projekten die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung der Website im vereinbarten System, einschließlich der im Angebot benannten Seiten, Funktionen, Sprachen, Integrationen und CMS-Strukturen.

(5) Die Anbieterin schuldet die Umsetzung im vereinbarten System und im vereinbarten Umfang. Nicht geschuldet sind Leistungen außerhalb des Angebots, insbesondere zusätzliche Seiten, weitere Sprachen, nachträgliche Funktionsänderungen, zusätzliche Integrationen oder spätere technische Anpassungen, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt werden.

(6) Die Anbieterin schuldet keine fortlaufende technische Betreuung, Wartung oder Pflege nach Übergabe, sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter Wartungs- oder Supportvertrag geschlossen wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Dateien, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt auf Wunsch eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

(3) Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Fristen und Zeitpläne entsprechend. Die Anbieterin gerät in diesem Fall nicht in Verzug.

(4) Entsteht durch fehlende Mitwirkung ein zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz gesondert berechnet werden.

(5) Der Kunde stellt erforderliche Zugänge, insbesondere zu Domain, Hosting, Webflow, Buchungstools, Analyse-Tools, E-Mail-Systemen und sonstigen eingebundenen Drittanbietern, rechtzeitig zur Verfügung oder legt die entsprechenden Konten auf eigene Verantwortung an, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 5 Korrekturschleifen und Änderungswünsche

(1) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind zwei Korrekturschleifen (jeweils für Branding und Website) im vereinbarten Preis enthalten.

(2) Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Zwischenstand.

(3) Weitere Änderungswünsche, nachträgliche Umbriefings, neue Varianten, zusätzliche Entwürfe oder inhaltliche Erweiterungen nach Freigabe eines Projektstands werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(4) Nach schriftlicher Freigabe eines Website Projektstands und Beginn der Umsetzung sind Designänderungen nicht mehr im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Änderungswünsche, neue Designrichtungen, zusätzliche Varianten, weitere Seiten, zusätzliche Sprachen oder nachträgliche Umbriefings gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach Aufwand berechnet.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Projektstart

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung wie folgt fällig:

✱ 50 % Anzahlung bei Beauftragung

✱ 50% Schlusszahlung vor Übergabe der finalen Daten oder mit Projektabschluss, fällig innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung.

(3) Der Projektstart erfolgt grundsätzlich erst nach Angebotsannahme und Eingang der vereinbarten Anzahlung.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(6) Die Anbieterin ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer und es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Urheber-, Eigentums- und sonstigen Rechte an Entwürfen, Konzepten, Logos, Gestaltungselementen, Layouts, Moodboards, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Anbieterin.

(2) Die Nutzungsrechte an den erstellten Designs gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.

(4) Die Übertragung ausschließlicher Rechte, offener Arbeitsdateien oder bearbeitbarer Quelldateien bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.

(5) Nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände, Skizzen, Varianten und Konzepte bleiben im Eigentum der Anbieterin und dürfen vom Kunden weder genutzt, vervielfältigt, weitergegeben noch Dritten zugänglich gemacht werden.

(6) Soweit für die Umsetzung Drittanbieter-Software, Lizenzen, Schriftarten, Plugins, Templates oder externe Dienste erforderlich sind, bleiben deren Nutzungsbedingungen unberührt. Die Verantwortung für die fortlaufende Lizenzierung und Nutzung liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Kunden.

§ 8 Konzeptschutz

(1) Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit vorgestellten kreativen Ideen, Konzeptionen, Skizzen, Gestaltungsansätze, Präsentationen und Entwürfe sind geistiges Eigentum der Anbieterin.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, nicht ausgewählte oder nicht freigegebene Konzepte ganz oder teilweise selbst oder durch Dritte umzusetzen oder umsetzen zu lassen.

§ 9 Rechte an Kundendaten und Freistellung

(1) Der Kunde versichert, dass er an allen der Anbieterin zur Verfügung gestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Logos, Marken, Videos, Audios und sonstigen Materialien, über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung im Rahmen des Projekts rechtlich zulässig ist.

(2) Der Kunde stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte resultieren, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungskosten.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere interne Strategien, geschäftliche Informationen, Briefing-Inhalte, Preiskalkulationen, Entwürfe, nicht veröffentlichte Konzepte sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

(4) Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden.

§ 11 Abnahme und Freigabe

(1) Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, hat der Kunde die vorgelegten Ergebnisse nach Übergabe innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben oder konkret bestehende Mängel mitzuteilen.

(2) Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe keine Rückmeldung, kann die Anbieterin eine angemessene Nachfrist setzen. Die Fristsetzung erfolgt in Textform mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Leistung nach Ablauf der Frist ohne Rückmeldung des Kunden als vertragsgemäß abgenommen gilt.

(3) Gibt der Kunde innerhalb der Nachfrist keine Rückmeldung ab, gilt die Leistung als abgenommen. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(4) Mit der Freigabe des jeweiligen Projektstands bestätigt der Kunde, dass die beauftragten Leistungen inhaltlich und gestalterisch dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Spätere Änderungen am freigegebenen Stand sind nur als gesonderter Zusatzauftrag möglich.

§ 12 Projektabbruch und Kündigung

(1) Wird ein Projekt vom Kunden nach Vertragsschluss vorzeitig beendet, pausiert oder nicht weitergeführt, sind die bis dahin erbrachten Leistungen der Anbieterin zu vergüten.

(2) Bereits begonnene Projektphasen, konzeptionelle Leistungen, Abstimmungen, Recherche, Entwürfe und vorbereitende Arbeiten werden anteilig oder, soweit bereits vollständig erbracht, vollständig berechnet.

(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet, soweit ihnen bereits erbrachte Leistungen gegenüberstehen. Übersteigt der tatsächlich erbrachte Leistungsumfang die Anzahlung, wird der Mehraufwand zusätzlich auf Basis des vereinbarten oder – sofern kein Stundensatz vereinbart wurde – des üblichen Stundensatzes der Anbieterin berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin ein geringerer Schaden entstanden ist; der Anbieterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Das gesetzliche Recht des Kunden zur Kündigung nach § 648 BGB bleibt unberührt.

§ 13 Portfolio- und Referenznutzung

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts entstandenen Arbeiten nach ihrer Veröffentlichung durch den Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.

(2) Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der eigenen Website, in Social Media, im Portfolio, in Pitches sowie in sonstigen Präsentationen.

(3) Soweit berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen, kann eine abweichende Regelung individuell vereinbart werden.

§ 14 Haftung

(1) De Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Shäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder vom Kunden verfolgte wirtschaftliche Ergebnisse ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Für Druck-, Produktions-, Veröffentlichungs- oder Verwendungsfehler nach Freigabe durch den Kunden übernimmt die Anbieterin keine Haftung, sofern sie diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(5) Die Anbieterin haftet nicht für Funktionsstörungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die auf Änderungen, Updates oder Vorgaben von Drittanbietern, Hosting-Anbietern, Domain-Registraren, Webflow, Plugins oder sonstigen externen Systemen beruhen, sofern die Anbieterin diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 15 Schlussbestimmungen Designleistungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026